Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

 

 

 

Die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten als vereinbart, soweit vom Verkäufer nichts

gegenteiliges schriftlich bestätigt ist.

 

Mit Herausgabe einer neuen Preisliste oder bei entsprechender Benachrichtigung, spätestens jedoch 4 Wochen nach ihrem Erscheinen, verlieren alle früheren Listen ihre Gültigkeit.

 

Die Lieferung erfolgt ab Werk.

Bei Lieferung frei Station, frei Grenze oder frei Haus erfolgt die Versendung ebenfalls auf Gefahr des Empfängers.

Bei Lieferung inklusive Montage erfolgt der Gefahrenübergang nach Montage, auch dann, wenn die Abnahmebestätigung des Käufers nicht vorliegt.

 

Die bei Nichtabnahme oder verspäteter Abnahme entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer hat auch alle Kosten, die er durch falsche Baubeschreibungen oder zwischenzeitliche Bauveränderungen verursacht hat.

Bei Maßanfertigungen kann der Verkäufer eine angemessene Anzahlung verlangen. Die Restzahlung erfolgt netto nach

Erhalt der Rechnung direkt an den Verkäufer.

 

Zahlungen an Monteure oder Vertreter gelten nur dann als erfolgt, wenn der Verkäufer den Auftrag entsprechend bestätigt hat und der Geldempfang ordnungsgemäß quittiert wird.

Ist ein Zahlungsziel vereinbart, so gilt als letzter Zahlungstermin das Datum des Geldeinganges beim Verkäufer. Scheck- und Wechselzahlungen gelten erst nach Einlösung als erfolgt.

Die Kosten der Diskontierung und Einlösung trägt der Käufer. Bei Zahlungsverzögerungen, Scheck- oder Wechselprotesten oder sonstigen Verschlechterungen der Vermögenslage des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Kosten weiterer Abmahnungen und sämtlicher Rechtsbehelfe trägt der Käufer.

 

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis der Käufer alle Forderungen bezahlt hat. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Käufer in Höhe des dem Verkäufer zustehenden Kaufpreises an diesen zur Sicherheit ab. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer über Rechte, die Dritte an der Ware oder an den dem Verkäufer übereigneten Forderungen geltend machen können, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen und bei Einsprüchen oder Vollstreckungen ausdrücklich auf die Eigentumsrechte des Verkäufers hinzuweisen.

 

Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Lieferung.

Für technische Eigenschaften, die der Verkäufer nicht ausdrücklich zugesichert hat, wird keine Gewähr übernommen.

Dies gilt insbesondere für Materialeigenschaften, die durch unterschiedliche Umweltfaktoren wie z.B. Industrieverschmutzung, falsche Reinigung, Unwetter usw. beeinflußt werden können.

 

Bei Mängeln, die dem Verkäufer nicht unverzüglich nach Feststellung mitgeteilt werden, oder Folgeschäden hieraus, kann der Verkäufer die Gewährleistung ablehnen oder eine angemessene Kostenbeteiligung des Kunden verlangen.

Der Verkäufer ist bei berechtigten Mängelrügen zur Nachbesserung verpflichtet. Er kann anstelle der Nachbesserung eine Ersatzlieferung vornehmen. Wandlung, Minderung und weitgehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von mittelbaren und unmittelbaren Schäden, sind ausgeschlossen.

Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung setzt keine neue Gewährleistung in Gang. Bei geringfügigen, technisch unvermeidbaren Abweichungen in Farbe, Muster und Struktur, sowie bei Maßabweichungen von +/- 5 mm, besteht kein Gewährleistungsanspruch.

 

Alle Produkte sind Maßanfertigungen. Daher sind Rücktritt vom Kauf, Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung bzw. der in Ihr zum Ausdruck kommenden Risikoverteilung am nächsten kommt.

 

Für alle Lieferungen, Zahlungen und sonstige Rechtsvorgänge gilt der Sitz des Verkäufers als Erfüllungsort und Gerichtsstand.

 

 

GFW-Sonnenschutz Vertriebs GmbH, Löhne

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